FAQ · beautyprotect
Ihre Fragen, unsere Antworten
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1
Die häufigsten FragenTarife, Schaden, OP-Termin
2
Schadenfall & LeistungMeldung, Fristen, Auszahlung
3
Vertrag, Laufzeit & KündigungKonditionen und Steuern
4
Operationen & FachbegriffeWas ist abgesichert?
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Fragen an Ihren ChirurgenCheckliste zum Mitnehmen
1Die häufigsten Fragen
Die Themen, die unsere Kund:innen am häufigsten beschäftigen.
 
Alle Tarife decken die Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Komplikationen, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Zusätzlich zur Leistung Ihrer Krankenversicherung erstatten wir auch optionale Zusatzleistungen wie die Konsultation des Chefarztes oder die Unterbringung im Einzelzimmer in einem öffentlichen Krankenhaus.
 
Nur mit beautyprotect PRO und VIP sind zusätzlich Komplikationsbehandlungen in Privatkliniken und außerdem ästhetische Komplikationen abgedeckt. Das sind solche Komplikationen, die unerwartet die Ästhetik beeinträchtigen und zu einem Ergebnis führen, das objektiv betrachtet nicht dem angestrebten Operationsziel entspricht. VIP bietet eine Verdopplung der Leistungssummen im Vergleich zu PRO.
 
Mehr Information dazu finden Sie auf der Seite Tarife
 
Eine Verlängerung ist nicht notwendig. Die Laufzeit ist flexibel. Behalten Sie Ihren Schutz solange Sie diesen brauchen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr können Sie die Versicherung jederzeit zum Monatsende kündigen.
 
Wenn Sie Ihre Folgekostenversicherung bei beautyprotect in Anspruch nehmen möchten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein und klicken Sie auf Schaden melden. Hier folgen Sie den Anweisungen im Formular und laden die notwendigen Dokumente hoch. Nach dem Eingang erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine E-Mail von unserer Schadenabteilung. Sie können im Kundenkonto ab dann jederzeit den Stand der Dinge abfragen.
 
Wenn es sich um Ihre erste Schönheitsoperation handelt, können Sie uns das neue Datum per E-Mail an info@beautyprotect.com mitteilen. Wir werden den Versicherungsbeginn dann entsprechend für Sie anpassen.
 
Ja, während der Laufzeit Ihres Vertrages sind alle Komplikationen aus allen vergangenen und zukünftigen Schönheitsoperationen versichert. Voraussetzung ist, dass die Komplikation nach Versicherungsbeginn das erste Mal eintritt, also nicht vorher schon bestand. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
 
Auch für mehrere Eingriffe wird nur ein Vertrag benötigt. Der Beitrag erhöht sich nicht.
 
Eine ästhetische Komplikation gefährdet Ihre Gesundheit nicht. Das heißt, eine Behandlung dieser Komplikation wäre aus medizinischen Gründen nicht notwendig. Eine ästhetische Beeinträchtigung liegt vor, wenn eine Operation optisch unschöne Folgen nach sich zieht. Ästhetische Beeinträchtigungen sind in den Tarifen beautyprotect PRO und VIP mitversichert, sofern diese durch eine Komplikation verursacht wurden. Dazu gehören z. B. wulstige Narben, Double Bubble, Rotation, Dislokation oder Bottoming out eines Implantats.
 
Nein, das wird nicht von der Versicherung übernommen. Das größte Risiko bei Schönheitsoperationen besteht darin, dass die Patienten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Dies kann der Fall sein, wenn die Veränderung entweder nicht so groß ist wie erhofft oder so umfangreich, dass sich die Patienten in ihrem eigenen Körper fremd fühlen. Deshalb ist es wichtig, die Erwartungen und realistischen Ergebnisse vor dem Eingriff ausführlich zu besprechen. Zögern Sie nicht, Ihren Arzt bei allen Fragen zu konsultieren, die Sie haben.
 
CancerProtect ist ein neuer Vorteil, der automatisch in den PRO und VIP Tarifen enthalten ist. Sollte eine Brustrekonstruktion nach Brustkrebs von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen werden, greift CancerProtect und übernimmt die Kosten. Sobald Ihr Vertrag 24 Monate besteht, wird CancerProtect automatisch aktiviert, ohne Zusatzkosten für Sie.
 
Als PRO und VIP Versicherte erhalten Sie den CancerProtect Schutz automatisch nach 24 Monaten Vertragslaufzeit. Sie müssen nichts weiteres veranlassen.
 
CancerProtect ist für alle PRO und VIP Versicherte, die die 24-monatige Vertragslaufzeit überschritten haben, komplett kostenlos.
2Schadenfall & Leistung
Was passiert, wenn etwas passiert.
 
Zuerst zum Arzt — zu Ihrem Operateur oder, wenn Sie das nicht möchten, zu einem anderen. Ihre Gesundheit geht vor, alles andere klären wir danach. Melden Sie die Komplikation parallel in Ihrem Kundenkonto. Sie müssen nicht warten, bis eine Diagnose endgültig feststeht. Melden Sie früh — den Rest machen wir mit Ihnen zusammen.
 
In Ihrem Kundenkonto auf beautyprotect.com unter „Neue Komplikation melden“. Kurzes Formular ausfüllen, Unterlagen hochladen, fertig.
 
Warum nicht einfach per Mail? Weil es um Gesundheitsdaten geht. Die gehören verschlüsselt übertragen und nicht in ein E-Mail-Postfach oder in WhatsApp.
 
Wenn Sie beim Ausfüllen unsicher sind: Rufen Sie an. Wir gehen das gemeinsam durch.
 
So früh wie möglich, sobald ein Arzt die Komplikation festgestellt hat. Wenn Sie sich später melden, lehnen wir deshalb nicht ab — es wird nur schwerer nachzuvollziehen, was wann passiert ist, und das kostet Zeit. Wichtig ist, dass die Komplikation während Ihrer Vertragslaufzeit zum ersten Mal aufgetreten und ärztlich festgestellt wurde.
 
Meistens diese vier:
  • den Operationsbericht oder Behandlungsvertrag der ursprünglichen Operation,
  • einen ärztlichen Befundbericht zur Komplikation und der erforderlichen Behandlung,
  • den Kostenvoranschlag oder die Rechnung der Folgebehandlung,
  • bei gesetzlich Versicherten: die Abrechnung oder Ablehnung Ihrer Krankenkasse.
 
Bei ästhetischen Komplikationen helfen zusätzlich Fotos. Und falls etwas fehlt: Wir sagen Ihnen konkret, welches Dokument noch gebraucht wird. Sie bekommen keine Checkliste an den Kopf geworfen.
 
Die Eingangsbestätigung kommt sofort. Eine inhaltliche Rückmeldung aus unserem Schadenteam bekommen Sie innerhalb einer Woche, meistens schneller. Wo Ihr Fall gerade steht, sehen Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto — Sie müssen nicht nachfragen, um das zu erfahren.
 
Am besten ja. Schicken Sie uns den Kostenvoranschlag, bevor die Korrektur stattfindet. Dann haben Sie schwarz auf weiß, was übernommen wird.
 
Anders bei akuten Sachen — Infektion, Nachblutung, Wundheilungsstörung: Da lassen Sie sich erst behandeln und melden danach.
 
Meistens ja, und dafür gibt es einen Grund: Wir zahlen kein Schmerzensgeld, sondern tatsächlich entstandene Behandlungskosten. Deshalb erstatten wir nach der Behandlung, sobald uns die Rechnung und der OP-Bericht der Korrektur vorliegen. Die meisten Kliniken bestehen ihrerseits auf Vorkasse.
 
Verzichtet die Klinik ausnahmsweise darauf, rechnen wir direkt mit ihr ab. Und wenn Ihre Krankenkasse Geld zurückfordert, begleichen wir das auf Wunsch direkt bei der Kasse.
 
Was Sie vorher haben können, ist Sicherheit: Mit dem Kostenvoranschlag wissen Sie schon vor der Behandlung schriftlich, was übernommen wird.
 
Die Leistungsentscheidung trifft der Versicherer, die Squarelife Insurance AG in Liechtenstein — auf Basis Ihrer Versicherungsbedingungen und der ärztlichen Unterlagen. Wir bereiten den Fall auf und vertreten dabei Ihre Sicht. Entschieden wird von Menschen, die das seit Jahren machen, nicht von einem Algorithmus.
 
Per Überweisung — an Sie, direkt an die Klinik oder an Ihre Krankenkasse, je nachdem, wer die Rechnung trägt. In Privatkliniken und Privatpraxen sowie bei ästhetischen Komplikationen (PRO und VIP) zahlen wir pauschal nach den vereinbarten Leistungssummen.
 
Nein, einen festen Eigenanteil gibt es in keinem Tarif. Was versichert ist, zahlen wir laut Bedingungen bis zur Versicherungssumme vollständig.
 
Eines sollten Sie trotzdem wissen: In PRO und VIP erstatten wir Behandlungen in Privatkliniken und ästhetische Komplikationen pauschal. Liegt die Rechnung über der Pauschale, bleibt die Differenz bei Ihnen. Auch deshalb lohnt sich der Kostenvoranschlag vorab — dann wissen Sie, wo Sie stehen.
 
Nein und nein. Ihr Beitrag bleibt gleich, egal wie oft Sie uns gebraucht haben. Und kein Vertrag wird gekündigt, weil ein Schaden gemeldet wurde. Genau dafür haben Sie die Versicherung ja.
 
So oft, wie es nötig ist. Die einzige Grenze ist die Versicherungssumme Ihres Tarifs. Auch mehrere Komplikationen aus mehreren Eingriffen sind während der Laufzeit abgedeckt.
 
Nein, Sie wählen frei. Die Behandlung muss nur in Europa stattfinden. Wenn das Vertrauen weg ist, wechseln Sie den Arzt — das ist oft die bessere Entscheidung, und wir sehen das genauso.
 
Melden Sie es trotzdem. „Kostenlos“ heißt fast immer: Der Chirurg verzichtet auf sein Honorar. Klinik, Narkose, Material, Medikamente, Nachsorge — das bleibt an Ihnen hängen. Und falls die Nachbesserung nicht bringt, was Sie sich erhofft haben, ist Ihr Fall wenigstens schon dokumentiert.
 
Unzufriedenheit mit einem sauber ausgeführten Ergebnis ist kein Versicherungsfall. Genauso wenig geplante Zweiteingriffe oder Nachbehandlungen, die von Anfang an Teil des Plans waren, und Wunschkorrekturen ohne Befund. Für eine Komplikation braucht es immer etwas objektiv Feststellbares, Unvorhergesehenes — und einen Arzt, der das bestätigt.
 
Wir haben die Folgekostenversicherung für ästhetische Eingriffe 2007 entwickelt. Heute arbeiten 4.592 Praxen und Kliniken in Europa mit uns.
 
Seit dem Wechsel zu unserem heutigen Versicherungspartner wurden 12.742 Komplikationen gemeldet. So sind sie ausgegangen:
FälleAnteil
Vollständig anerkannt und bezahlt12.24596,1 %
Teilweise anerkannt1251,0 %
Kein Versicherungsfall3722,9 %
Gemeldete Fälle insgesamt12.742100 %
In 12.370 Fällen haben wir gezahlt, ganz oder teilweise. Das sind 97,1 Prozent.Die andere Seite führen wir hier mit auf, weil eine Quote ohne die Gegenseite keine Quote ist, sondern Werbung. Uns ist kein anderer Anbieter bekannt, der diese Zahlen überhaupt veröffentlicht. Stand: August 2026.
 
Die gibt es — 372 von 12.742. Dahinter stehen fast immer zwei Gründe.
 
Vorerkrankungen. Beschwerden, die schon vor Beginn der Versicherung bestanden, zum Beispiel ein bereits vorhandenes Hängelid.
 
Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Wenn das gewünschte Aussehen nicht erreicht wurde, medizinisch aber keine unerwartete Komplikation nachweisbar ist, ist das kein Versicherungsfall.
 
Beides lässt sich vorher klären, und genau dafür ist unser Servicecenter da: Rufen Sie an, bevor Sie abschließen — nicht danach.
 
Nicht automatisch. 125 Fälle haben wir teilweise anerkannt — das sind genau die, die nicht eindeutig waren und bei denen trotzdem Geld geflossen ist. Grenzfälle schauen wir uns einzeln an, und Kulanz ist bei uns keine Ausnahme.
 
Das können wir uns leisten, weil wir keine Provisionen an Ärzte zahlen. Jeder Euro Provision fehlt genau da, wo Schäden bezahlt werden.
 
Sie bekommen eine schriftliche Begründung mit der konkreten Stelle in Ihren Bedingungen, auf die wir uns stützen. Sie können widersprechen und Unterlagen nachreichen — oft klärt ein ergänzender Arztbericht die Sache.
 
Kommen wir trotzdem nicht zusammen, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde unseres Versicherers wenden. Weil dieser seinen Sitz in Liechtenstein hat, ist sie unabhängig von Ihrem Wohnort zuständig: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz. Der Rechtsweg steht Ihnen ohnehin offen — und reden können Sie mit uns in jedem Fall weiter.
 
Nur die Leute, die Ihren Fall bearbeiten, und der Versicherer, der entscheidet. Verarbeitet wird verschlüsselt in der EU beziehungsweise in Liechtenstein. Keine Weitergabe an Dritte, keine Nutzung fürs Marketing.
 
Sie bekommen eine Eingangsbestätigung, eine feste Ansprechperson und kurz darauf Bescheid, ob noch etwas fehlt. Keine Warteschleife, und nicht bei jedem Anruf jemand Neues.
 
Außerdem schicken wir Ihnen Blumen. Nicht als Marketing — sondern weil eine Komplikation nach einer Schönheitsoperation belastend ist, und das sollte man nicht behandeln wie einen Vorgang mit Aktenzeichen.
3Fragen rund um Vertrag, Laufzeit und Kündigung
Alles zu Konditionen, Zahlung, Widerruf und Steuer.
 
Ja. Sie können Ihren Arzt oder Ihre Ärztin jederzeit frei wählen. Die Behandlung von Komplikationen muss jedoch in Europa durchgeführt werden
 
Die Laufzeit Ihres Vertrages beginnt mit dem von Ihnen gewünschten Startdatum. Sollten Sie erstmalig eine Schönheitsoperation durchführen lassen, empfehlen wir diesen Tag als Startdatum zu wählen. Der Versicherungsschutz hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch, wobei Sie ihn nach einem Jahr monatlich kündigen können.
 
Wichtig: Komplikationen sind nur dann abgesichert, wenn Ihr Vertrag zum Zeitpunkt ihres Auftretens noch besteht. Nach einer Kündigung sind neu eintretende Komplikationen nicht mehr versichert.
 
Wenn Sie keinen Versicherungsschutz mehr wünschen, können Sie den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr monatlich kündigen. Schicken Sie dafür uns am besten eine kurze Email an: info@beautyprotect.com
 
Da der Abschluss online in Echtzeit erfolgt, kann die Folgekostenversicherung auch kurzfristig vor einem Eingriff und im Prinzip jederzeit abgeschlossen werden.
 
Ja, Sie können die Tarife LITE, PRO und VIP auch nach Ihrem Eingriff abschließen. Allerdings dürfen eventuelle Komplikationen nicht schon vor Versicherungsbeginn aufgetreten sein. Da die meisten Komplikationen während oder kurz nach dem Eingriff auftreten, empfehlen wir, beautyprotect schon vor der Schönheitsoperation abzuschließen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
 
Ja, Sie können die monatliche oder jährliche Zahlweise wählen.
 
Wir übernehmen alle Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen infolge von Komplikationen, die in der Regelversorgung stattfinden.
 
Neben der Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse erstatten wir darüber hinaus auch Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im öffentlichen Krankenhaus.
 
In den Tarifvarianten PRO und VIP sind außerdem Komplikationsbehandlungen in privaten Kliniken und Privatpraxen abgedeckt. Die entstehenden Kosten werden pauschal erstattet. Die Leistungssummen sind bei VIP verdoppelt im Vergleich zu PRO.
 
In beautyprotect PRO und VIP sind zusätzlich auch Kosten für die Behandlung von ästhetischen Komplikationen mitversichert. Diese Kosten werden ebenfalls pauschal erstattet.
 
Ja. Sie haben ab Erhalt der Police 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn Ihr Eingriff zum Widerrufszeitpunkt noch nicht stattgefunden hat.
 
Für Ihren Widerruf schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@beautyprotect.com. Sie erhalten selbstverständlich Ihren bereits gezahlten Beitrag zurück.
 
Ja, Sie können die Beiträge zu dieser Zusatzkrankenversicherung von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Sie können die Beiträge als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
 
Sie finden das entsprechende Formular online als Anlage Vorsorgeaufwand. Die Höhe der Beiträge finden Sie in der Bestätigung, die Sie von unserem Versicherer Squarelife Insurance AG im ersten Quartal erhalten.
 
Ein Schaden, der während der Laufzeit eingetreten und gemeldet ist, wird zu Ende reguliert — auch wenn der Vertrag inzwischen beendet ist. Nicht mehr versichert sind Komplikationen, die erst nach Vertragsende zum ersten Mal auftreten. Wenn Sie noch in der Nachsorge sind, lassen Sie den Vertrag lieber laufen, bis alles verheilt ist.
4Fragen zu Operations- und Behandlungsart sowie Fachbegriffen
Was ist abgesichert, was bedeutet was — und wo gibt es Sonderfälle?
 
Mit einer ästhetischen Operation wollen Sie keine Erkrankung beseitigen, sondern im Resultat Ihrem Schönheitsideal entsprechen. Da das aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist, so zumindest die Einschätzung von Krankenkassen, zahlen Sie diese Eingriffe aus eigener Tasche. Infolgedessen sind Krankenkassen auch berechtigt, Folgekosten von Komplikationsbehandlungen nach einer ästhetischen Operation von Ihnen zurückzufordern.
 
Ja. Sie können beautyprotect uneingeschränkt für ästhetische Eingriffe abschließen. Das sind im Allgemeinen solche, die nicht medizinisch notwendig sind und daher nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
 
Wir bieten die Möglichkeit, Ihre ästhetische Operation weltweit im Ausland mit beautyprotect LITE, PRO und VIP zu versichern, solange Sie in einem der im Online-Antrag genannten Länder wohnen. Wenn Ihr Wohnsitz nicht in einem der im Online-Antrag genannten Länder ist, ist der beautyprotect Classic Versicherungsschutz möglich für Eingriffe in verschiedenen Ländern. Der Versicherungsschutz gilt dann grundsätzlich in dem Land, wo die Operation stattfindet.
 
 
Eine Komplikation liegt vor, wenn ein Eingriff objektiv feststellbare, unvorhersehbare Folgen hat, die Ihre Gesundheit gefährden und eine über den Behandlungsvertrag hinausgehende ärztliche Behandlung notwendig machen.
 
Jede Art von ästhetischer Operation (wie oben beschrieben) können Sie mit beautyprotect absichern.
 
So lange Ihr beautyprotect Vertrag nicht gekündigt ist, sind alle ästhetischen Eingriffe darüber mitversichert, chirurgische sowohl als auch minimal invasive. Der Abschluss einer CosmeticsProtect Versicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.
 
Ja. Wir bilden auf unserer Seite lediglich die gängigsten oder häufigsten Operationen ab. Sie können aber grundsätzlich jede Art von Schönheitsoperation bei beautyprotect versichern. Diese muss dafür nicht bei uns gelistet sein.
 
Grundsätzlich ja. Wir werden Sie in diesem Fall nach Ihren vorherigen Behandlungen und Komplikationen fragen. Bei Abschluss der Versicherung noch bestehende Komplikationen sind nicht versichert.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass Lipödem eine medizinische Erkrankung ist und die Behandlung mit Fettabsaugung daher nicht als rein ästhetischer Eingriff gilt. Deswegen trennen wir Liposuktionen wegen Lipödem von klassischen ästhetischen Eingriffen. Sie können mit lipo-protect eine spezielle Folgekostenversicherung abschließen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Lipödem-Patienten eingeht.
Ein lipo-protect Vertrag deckt alle notwendigen Fettabsaugungen während der gewählten Vertragslaufzeit ab. Mit Klick auf den Button kommen Sie auf die entsprechende Seite für den Abschluss.
 
Ja — und unabhängig vom Baker-Grad. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihrem Tarif. Voraussetzung ist immer: Die Kapselfibrose wurde während Ihrer Vertragslaufzeit zum ersten Mal diagnostiziert, und ein Arzt bestätigt, dass sie behandelt werden muss. Und: Eine Kapselfibrose zählt bei uns nicht als ästhetische Komplikation, sondern eigenständig.
Wichtige Fragen an Ihren plastischen Chirurgen
Was Sie fragen sollten, um sich vorbereitet und sicher zu fühlen
 
Vor Ihrer Schönheitsoperation ist es völlig normal, sich aufgeregt, aber auch etwas nervös zu fühlen. Die richtigen Fragen zu stellen, kann Ihnen mehr Sicherheit geben und helfen, realistische Erwartungen zu haben. Sprechen Sie offen mit Ihrem zertifizierten plastischen Chirurgen und zögern Sie nicht, sich alle Informationen zu holen, die Sie brauchen.
 
Sind Sie ein zertifizierter plastischer Chirurg?
Wie häufig führen Sie den Eingriff durch, für den ich mich interessiere?
Kann ich Vorher-nachher-Fotos von anderen Patient:innen sehen, die diesen Eingriff hatten?
Wo wird die Operation durchgeführt?
Gibt es etwas in meiner Krankengeschichte, das für Sie ein Risiko darstellen könnte?
Wann sollte ich meine Medikamente vor dem Eingriff absetzen?
Falls ich nach der Operation niemanden habe, der sich um mich kümmert, kann Ihre Klinik für die erste Nacht Unterstützung organisieren?
Wenn ich für die Operation anreise, wie lange sollte ich nach dem Eingriff vor Ort bleiben?
Welche Ergebnisse kann ich realistisch von der Operation erwarten?
Welche Ergebnisse erwarten Sie persönlich als Chirurg von dem Eingriff?
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für die Operation?
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten im Falle von Komplikationen nach einer Schönheitsoperation?
Falls Komplikationen auftreten, wer übernimmt die Behandlungskosten?
Nehmen Sie an Programmen wie clinic-protect oder ähnlichen Angeboten zur Abdeckung von Komplikationen teil?
Wie lange dauert die Erholungszeit nach der Operation?
Wann kann ich wieder meinem Alltag oder meiner Arbeit nachgehen?
Wann kann ich wieder körperliche Aktivitäten aufnehmen?
Bin ich eine geeignete Kandidatin bzw. ein geeigneter Kandidat für diesen Eingriff?
Welche möglichen Risiken und Komplikationen gibt es?
TIPP: Es ist Ihr gutes Recht, so viele Fragen zu stellen, wie Sie brauchen, um sich sicher und gut informiert zu fühlen. Ein guter Chirurg nimmt sich gerne die Zeit, sie alle zu beantworten.
Frage nicht dabei?
Mo–Fr 7.00–20.00 Uhr · Sa 7.00–17.00 Uhr — wir helfen schnell und unkompliziert.