Was ist der Unterschied zwischen LITE, PRO und VIP?
Beide Varianten decken Folgekosten ab, die durch medizinische Komplikationen entstehen. Das heißt solche, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Neben der Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse erstatten wir darüber hinaus Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im öffentlichen Krankenhaus.
Nur mit beautyprotect PRO und VIP sind zusätzlich Komplikationsbehandlungen in Privatkliniken und außerdem ästhetische Komplikationen abgedeckt. Das sind solche Komplikationen, die unerwartet die Ästhetik beeinträchtigen und zu einem Ergebnis führen, das objektiv betrachtet nicht dem angestrebten Operationsziel entspricht.
VIP bietet eine Verdopplung der Leistungssummen in Vergleich zu PRO. Mit dem VIP Tarif haben Sie auch einen Schutz bei Waterfall Deformity nach einer Brustvergrößerung und Dellen nach einer Fettabsaugung.
Mehr Information dazu finden Sie auf der Seite
TarifeKann ich die Versicherung nach meiner gewählten Laufzeit verlängern?
Eine Verlängerung ist nicht notwendig. Die Laufzeit ist flexibel. Behalten Sie Ihren Schutz solange Sie diesen brauchen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr können Sie die Versicherung jederzeit zum Monatsende kündigen.
Wem oder wie melde ich einen Schadenfall, eine Komplikation?
Wenn Sie Ihre Folgekostenversicherung bei beautyprotect in Anspruch nehmen möchten, loggen Sie sich bitte in Ihr
Kundenkonto ein und klicken Sie auf Schaden melden. Hier folgen Sie den Anweisungen im Formular und laden die notwendigen Dokumente hoch. Nach dem Eingang erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine E-Mail von unserer Schadenabteilung. Sie können im Kundenkonto ab dann jederzeit den Stand der Dinge abfragen.
Was mache ich, wenn sich mein OP-Termin verschiebt?
Wenn es sich um Ihre erste Schönheitsoperation handelt, können Sie uns das neue Datum per E-Mail an
info@beautyprotect.com mitteilen. Wir werden den Versicherungsbeginn dann entsprechend für Sie anpassen.
Sind mehrere Schönheitsoperationen innerhalb meiner Laufzeit versichert?
Ja, während der Laufzeit Ihres Vertrages sind alle Komplikationen aus allen vergangenen und zukünftigen Schönheitsoperationen versichert. Voraussetzung ist, dass die Komplikation nach Versicherungsbeginn das erste Mal eintritt, also nicht vorher schon bestand. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Wie viele Verträge brauche ich, wenn ich an einem Tag mehrere Eingriffe habe?
Auch für mehrere Eingriffe wird nur ein Vertrag benötigt. Der Beitrag erhöht sich nicht.
Was ist eine ästhetische Komplikation?
Eine ästhetische Komplikation gefährdet Ihre Gesundheit nicht. Das heißt, eine Behandlung dieser Komplikation wäre aus medizinischen Gründen nicht notwendig. Eine ästhetische Beeinträchtigung liegt vor, wenn eine Operation optisch unschöne Folgen nach sich zieht. Ästhetische Beeinträchtigungen sind in den Tarifen beautyprotect PRO und VIP mitversichert, sofern diese durch eine Komplikation verursacht wurden. Dazu gehören z. B. wulstige Narben, Double Bubble, Rotation, Dislokation oder Bottoming out eines Implantats. Beim VIP Tarif sind außerdem ästhetische Unregelmäßigkeiten wie Waterfall Deformity und Dellen oder Beulen im Versicherungsumfang enthalten.
Ist Unzufriedenheit mitversichert?
Nein, das wird nicht von der Versicherung übernommen. Das größte Risiko bei Schönheitsoperationen besteht darin, dass die Patienten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Dies kann der Fall sein, wenn die Veränderung entweder nicht so groß ist wie erhofft oder so umfangreich, dass sich die Patienten in ihrem eigenen Körper fremd fühlen. Deshalb ist es wichtig, die Erwartungen und realistischen Ergebnisse vor dem Eingriff ausführlich zu besprechen. Zögern Sie nicht, Ihren Arzt bei allen Fragen zu konsultieren, die Sie haben.
Fragen rund um Vertrag, Laufzeit und Kündigung
Kann ich den Arzt wechseln?
Ja. Sie können Ihren Arzt oder Ihre Ärztin jederzeit frei wählen. Die Behandlung von Komplikationen muss jedoch im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) oder der Schweiz durchgeführt werden.
Wie lange habe ich Versicherungsschutz?
Die Laufzeit Ihres Vertrages beginnt mit dem von Ihnen gewünschten Startdatum. Sollten Sie erstmalig eine Schönheitsoperation durchführen lassen, empfehlen wir diesen Tag als Startdatum zu wählen. Der Versicherungsschutz hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch, wobei Sie ihn nach einem Jahr monatlich kündigen können.
Wichtig: Die Komplikation muss innerhalb der Dauer des ungekündigten Versicherungsschutzes eintreten. Sollten Sie bereits gekündigt haben und darauffolgend tritt eine Komplikation ein, ist sie nicht mehr versichert.
Muss ich meine Versicherung kündigen?
Wenn Sie keinen Versicherungsschutz mehr wünschen, können Sie den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr monatlich kündigen. Schicken Sie dafür uns am besten eine kurze Email an: info@beautyprotect.com
Wie lange im Voraus muss ich die Versicherung abschließen? Gibt es eine Frist?
Da der Abschluss online in Echtzeit erfolgt, kann die Folgekostenversicherung auch kurzfristig vor einem Eingriff und im Prinzip jederzeit abgeschlossen werden.
Kann ich beautyprotect auch noch nach einem Eingriff abschließen?
Ja, Sie können die Tarife LITE, PRO und VIP auch nach Ihrem Eingriff abschließen. Allerdings dürfen eventuelle Komplikationen nicht schon vor Versicherungsbeginn aufgetreten sein. Da die meisten Komplikationen während oder kurz nach dem Eingriff auftreten, empfehlen wir, beautyprotect schon vor der Schönheitsoperation abzuschließen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Kann ich den Versicherungsbeitrag in Raten zahlen?
Ja, Sie können Sie die monatliche oder jährliche Zahlweise wählen.
Welche Kosten übernimmt beautyprotect?
Wir übernehmen alle Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen infolge von Komplikationen die in der Regelversorgung stattfinden.
Neben der Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse erstatten wir darüber hinaus auch Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im öffentlichen Krankenhaus.
In den Tarifvarianten PRO und VIP sind außerdem Komplikationsbehandlungen in privaten Kliniken und Privatpraxen abgedeckt. Die entstehenden Kosten werden pauschal erstattet. Die Pauschalen entsprechen den durchschnittlichen Kosten für Privatleistungen (s. „Katalog für privatärztliche Leistungen “). Die Leistungssummen sind bei VIP verdoppelt in Vergleich zu PRO.
In beautyprotect PRO und VIP sind zusätzlich auch Kosten für die Behandlung von ästhetischen Komplikationen mitversichert. Diese Kosten werden ebenfalls pauschal erstattet.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja. Sie haben ab Erhalt der Versicherungsbestätigung 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn Ihr Eingriff zum Widerrufszeitpunkt noch nicht stattgefunden hat.
Für Ihren Widerruf schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@beautyprotect.com. Sie erhalten selbstverständlich Ihren bereits gezahlten Beitrag zurück.
Kann ich die Beiträge für meine Beauty Versicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können die Beiträge zu dieser Zusatzkrankenversicherung von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Sie können die Beiträge als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Sie finden das entsprechende Formular online als Anlage Vorsorgeaufwand. Die Höhe der Beiträge finden Sie in der Bestätigung, die Sie von unserem Versicherer Squarelife Insurance AG im ersten Quartal erhalten.
Fragen zu Operations- und Behandlungsart sowie Fachbegriffen
Was ist eine ästhetische (kosmetische) Operation?
Mit einer ästhetischen Operation wollen Sie keine Erkrankung beseitigen, sondern im Resultat Ihrem Schönheitsideal entsprechen. Da das aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist, so zumindest die Einschätzung von Krankenkassen, zahlen Sie diese Eingriffe aus eigener Tasche. Infolgedessen sind Krankenkassen auch berechtigt, Folgekosten von Komplikationsbehandlungen nach einer ästhetischen Operation von Ihnen zurückzufordern.
Sind alle ästhetischen Operationen versicherbar?
Ja. Sie können beautyprotect uneingeschränkt für ästhetische Eingriffe abschließen. Das sind im Allgemeinen solche, die nicht medizinisch notwendig sind und daher nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Sind auch ästhetische Operationen im Ausland versichert?
Wir bieten die Möglichkeit, Ihre ästhetische Operation weltweit im Ausland mit beautyprotect LITE, PRO und VIP zu versichern, solange Sie in einem der im Online-Antrag genannten Länder wohnen.Wenn Ihr Wohnsitz nicht in einem der im Online-Antrag genannten Länder ist, ist der beautyprotect Classic Versicherungsschutz möglich für Eingriffen in verschiedenen Ländern an. Der Versicherungsschutz gilt dann grundsätzlich in dem Land, wo die Operation stattfindet.
... zu den CLASSIC-TarifenWas bedeutet Komplikation allgemein?
Eine Komplikation liegt vor, wenn ein Eingriff objektiv feststellbare, unvorhersehbare Folgen hat, die Ihre Gesundheit gefährden und eine über den Behandlungsvertrag hinausgehende ärztliche Behandlung notwendig machen.
Welche Behandlungen sind versichert?
Jede Art von ästhetischer Operation (wie oben beschrieben) können Sie mit beautyprotect absichern.
Ich habe eine beautyprotect Versicherung und lasse mich jetzt mit Botox unterspritzen. Benötige ich zusätzlich CosmeticsProtect?
So lange Ihr beautyprotect Vertrag nicht gekündigt ist, sind alle ästhetischen Eingriffe darüber mitversichert, chirurgische sowohl als auch minimal invasive. Der Abschluss einer ComesticsProtect Versicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Kann ich meine OP auch bei beautyprotect versichern, obwohl der Eingriff nicht in der Liste steht?
Ja. Wir bilden auf unserer Seite lediglich die gängigsten oder häufigsten Operationen ab. Sie können aber grundsätzlich jede Art von Schönheitsoperation bei beautyprotect versichern. Diese muss dafür nicht bei uns gelistet sein.
Ich hatte bereits eine oder mehrere Komplikation. Kann ich beautyprotect trotzdem abschließen?
Grundsätzlich ja. Wir werden Sie in diesem Fall nach Ihren vorherigen Behandlungen und Komplikationen fragen. Bei Abschluss der Versicherung noch bestehende Komplikationen sind nicht versichert.
Ich leide an einem Lipödem. Kann ich die Behandlungen mit beautyprotect absichern?
Es ist wichtig zu beachten, dass Lipödem eine medizinische Erkrankung ist und die Behandlung mit Fettabsaugung daher nicht als rein ästhetischer Eingriff gilt. Deswegen trennen wir Liposuktionen wegen Lipödem von klassischen ästhetischen Eingriffen. Sie können mit lipo-protect eine spezielle Folgekostenversicherung abschließen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Lipödem-Patienten eingeht.
Ein lipo-protect Vertrag deckt alle notwendigen Fettabsaugungen während der gewählten Vertragslaufzeit ab. Mit Klick auf den Button kommen Sie auf die entsprechende Seite für den Abschluss.