Meistens ja, und dafür gibt es einen Grund: Wir zahlen kein Schmerzensgeld, sondern tatsächlich entstandene Behandlungskosten. Deshalb erstatten wir nach der Behandlung, sobald uns die Rechnung und der OP-Bericht der Korrektur vorliegen. Die meisten Kliniken bestehen ihrerseits auf Vorkasse.
Verzichtet die Klinik ausnahmsweise darauf, rechnen wir direkt mit ihr ab. Und wenn Ihre Krankenkasse Geld zurückfordert, begleichen wir das auf Wunsch direkt bei der Kasse.
Was Sie vorher haben können, ist Sicherheit: Mit dem Kostenvoranschlag wissen Sie schon vor der Behandlung schriftlich, was übernommen wird.