Es können Komplikationen eintreten, die zwar eine ästhetische Beeinträchtigung zur Folge haben, aber keine medizinische Behandlung erforderlich machen, wie z. B. Knorpelbildung an der Nase oder das Durchsacken eines Implantats. Bei diesen und weiteren objektiv feststellbaren Komplikationen, leisten wir für eine ästhetische Korrekturbehandlung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Beispiele für rein ästhetische Beeinträchtigungen sind zum Beispiel „Double Bubble“, „Rotation“, „Dislokation“ oder „Bottoming-Out“
Versichert bis max. 2.000 EUR. Für Komplikationen, die nicht gesundheitsschädlich sind, aber nicht dem ästhetischen Anspruch entsprechen. Für die gewählte Tarifdauer gültig.